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vom 19. Mai 2006

 
Vorwort
Am 30. November 1953 trafen sich einige Interessenten zur Gründung eines Skiclubs.
Nur eine Woche später fand die Gründungsversammlung des Skiclub Sins (SCS) statt. Der Verein hat sich seither erfolgreich entwickelt und ist in Sins und Umgebung ein Sportverein mit einem grossen polysportiven Angebot rund um das Element Wasser.
Das Leitbild des Skiclub Sins ist verbindliche Grundlage dieser Statuten.
 
 

1. Name und Sitz
 
1.1
Der Skiclub Sins ist ein Verein nach schweizerischem Recht und untersteht den
Bestimmungen von Art. 60 ff. ZGB. Der Skiclub Sins hat seinen Sitz in Sins (Aargau).
 
1.2
Der Skiclub Sins gehört mit allen seinen Mitgliedern dem Kantonalverband Aargauer
Skiclubs (KASC) an. Der Skiclub Sins ist dem Verband gegenüber beitragspflichtig.
Der Beitritt zu weiteren Verbänden ist möglich und wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
 
 
 

2. Zweck und Ziele
 
2.1 Ausrichtung
Der Skiclub Sins bezweckt die Förderung und Pflege des Ski- und Snowboardsports sowie die Kameradschaft und Geselligkeit.
Der Skiclub Sins ist sowohl politisch wie konfessionell neutral.
 
2.2 Ziele
Die Ziele des Skiclub Sins sind folgende:
– Förderung des Ski- und Snowboardsports auf allen Altersstufen
– Förderung von trendigen Schneesportarten wie z.B. Carving, Telemark usw.
– Vermitteln der Freude am Wintersport
– Förderung der Kameradschaft
– Aktive Teilnahme der Clubmitglieder
 
2.3 Aktivitäten
Der Skiclub Sins erreicht seine Ziele durch folgende Aktivitäten:
– Organisation von Anlässen zur Förderung des Ski- und Snowboardsports
– Organisation von Kursen, Skitouren, Skiwanderungen und Skilager
– Organisation von Wettkämpfen
– Ausbildung von Clubmitgliedern und Interessierten im Bereich der Skitechnik
– Förderung und Unterstützung der Mitglieder, die sich in der Erteilung von
   Skiunterricht ausbilden lassen wollen
– Förderung des Jugendskisportes durch die angeschlossene Jugendorganisation




3. Mitgliedschaft
 
3.1 Mitgliederkategorien
Der Skiclub Sins besteht aus folgenden Kategorien:
– Jugendorganisation (JO)
– Aktivmitglieder:
    • Junioren
    • Senioren
    • Veteranen
– Passivmitglieder
 
3.2 Jugendorganisation (JO)
Zu dieser Mitgliederkategorie zählen Kinder ab 10 Jahren, bis sie das 15. Altersjahr vollendet haben. Der Eintritt in die JO kann nur mit der Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters erfolgen. Sie sind nicht beitragspflichtig, nehmen nicht an der Mitgliederversammlung teil und verfügen über kein Stimm- und Wahlrecht.
Ein möglicher Übertritt zu den Junioren erfolgt ohne Anwärterschaft.
 
3.3 Aktivmitglieder
 
3.3.1 Junioren
Junioren sind Clubmitglieder ab 16 Jahren bis sie das 19. Altersjahr vollendet haben. Sie sind beitragspflichtig, nehmen an der Mitgliederversammlung teil und besitzen ein Stimm- und Wahlrecht. Sie nehmen an den im Jahresprogramm aufgeführten Wettkämpfen und Aktivitäten teil. Ein möglicher Übertritt zu den Senioren erfolgt automatisch auf Ende eines Vereinsjahres.
 
3.3.2 Senioren
Senioren sind Clubmitglieder ab 20 Jahren, welche in keine andere Mitgliederkategorie fallen. Sie sind beitragspflichtig, nehmen an der Mitgliederversammlung teil und besitzen ein Stimm- und Wahlrecht. Sie nehmen an den im Jahresprogramm aufgeführten Wettkämpfen und Aktivitäten teil.
 
3.3.3 Veteranen
Veteranen sind Clubmitglieder, die dem Club während 25 Jahren als stimmberechtigtes Mitglied angehört haben. Sie nehmen an der Mitgliederversammlung teil und besitzen ein Stimm- und Wahlrecht. Sie nehmen an den im Jahresprogramm aufgeführten Wettkämpfen und Aktivitäten teil.
 
3.4 Passivmitglieder
Passivmitglieder sind Clubmitglieder ab 20 Jahren. Sie sind beitragspflichtig, nehmen an der Mitgliederversammlung teil, verfügen aber über kein Stimm und Wahlrecht. Sie können zur Mithilfe bei Vereinsaktivitäten aufgeboten werden, haben das Recht, an den im Jahresprogramm aufgeführten Wettkämpfen und Aktivitäten teilzunehmen, allerdings werden durch den Verein keine Vergünstigungen gewährt.
 
 
 

4. Ernennungen
 
4.1 Freimitglieder
Freimitglieder sind Clubmitglieder, die dem Club während 30 Jahren als stimmberechtigtes Mitglied angehört haben. Vorstandsmitglieder und Clubmitglieder, die sich durch besondere Leistungen verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes zu Freimitgliedern ernannt werden.
Ab dem Jahr, in dem sie zum Freimitglied ernannt werden, sind sie auf Lebzeiten automatisch vom Clubbeitrag befreit.
Bei einem Statuswechsel zum Passivmitglied verliert das Freimitglied das Stimm- und Wahlrecht.
 
4.2 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Clubmitglieder, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes ernannt.
Ab dem Jahr, in dem sie zum Ehrenmitglied ernannt werden, sind sie auf Lebzeiten automatisch vom Clubbeitrag befreit, nehmen an der Mitgliederversammlung teil, besitzen ein Stimm- und Wahlrecht und profitieren von Vergünstigungen.
Bei einem Statuswechsel zum Passivmitglied verliert das Ehrenmitglied das Stimm- und Wahlrecht.
 
4.3 Ehrenpräsidenten
Ehrenpräsidenten sind Clubmitglieder, die sich als Präsident um den Club besonders verdient gemacht haben. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes ernannt.
Ab dem Jahr, in dem sie zum Ehrenpräsidenten ernannt werden, sind sie auf Lebzeiten automatisch vom Clubbeitrag befreit, nehmen an der Mitgliederversammlung teil, besitzen ein Stimm- und Wahlrecht und profitieren von Vergünstigungen.
Bei einem Statuswechsel zum Passivmitglied verliert der Ehrenpräsident das Stimm- und Wahlrecht.
 
 
 

5. Mitgliederwesen
 
5.1 Mitgliederwesen
Folgende Punkte sind zu beachten:
– Aufnahme / Eintritt
– Anwärterschaft
– Wechsel der Mitgliedschaftskategorie
– Beendigung / Austritt
– Ausschluss
– Mitgliederbeitrag
– Rechte
– Pflichten
 
5.2 Aufnahme / Eintritt
In den Skiclub Sins werden Damen und Herren aufgenommen, gemäss den Mitgliederkategorien. Eintrittsgesuche sind mit dem Eintrittsformular bis spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Präsidenten zu richten. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand unter Vorbehalt der Anwärterschaft und der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung. Eine Aufnahme während des Clubjahres ist nicht möglich. Jedes Aktivmitglied wird durch seine Aufnahme gleichzeitig Mitglied beim Kantonalverband Aargauer Skiclubs (KASC).
 
5.3 Anwärterschaft
Mitglieder, welche als Junioren oder Senioren in den Skiclub Sins eintreten möchten, müssen sich als Anwärter während eines Jahres bewähren. Die Anwärterschaft kann beidseitig um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Anwärter sind beitragspflichtig, nehmen an der Mitgliederversammlung teil, verfügen aber über kein Stimm- und Wahlrecht. Sie nehmen an den im Jahresprogramm aufgeführten Wettkämpfen und Aktivitäten teil und profitieren von Vergünstigungen. Nach erfolgreicher Anwärterschaft ist eine Aufnahme in den Club durch die Wahl an der Mitgliederversammlung möglich.
 
5.4 Wechsel der Mitgliedschaftskategorie
Ein Wechsel der Mitgliedschaftskategorie innerhalb des Clubs ist nur auf Ende des Vereinsjahres möglich. Alle Wechsel, welche nicht automatisch erfolgen, müssen dem Vorstand bis spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die bisherige Mitgliedschaft für das laufende Jahr als erneuert.
 
5.5 Beendigung / Austritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds sowie durch Auflösung des Clubs.
Ein Austritt aus dem Verein ist nur auf Ende eine Vereinsjahres möglich. Eine
Austrittserklärung muss dem Vorstand bis spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist
gilt die bisherige Mitgliedschaft für das laufende Jahr als erneuert.
 
5.6 Ausschluss
Ein Mitglied, das seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Club trotz einer Mahnung nicht nachkommt oder das durch sein Verhalten dem Ansehen des Clubs in grober Weise schadet, kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung aus dem Club ausgeschlossen werden. Eine Kopie des Antrages geht mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung an das auszuschliessende Clubmitglied. Das Clubmitglied kann gegen den Entscheid innert 10 Tagen schriftlich rekurrieren und einen Beschluss der Mitgliederversammlung verlangen. Diese entscheidet endgültig. Ein Wiedereintritt in den Skiclub Sins nach einem Ausschluss ist nicht mehr möglich.
 
5.7 Mitgliederbeitrag
Die Jahresbeiträge für alle Mitgliederkategorien des Skiclub Sins werden von der Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt, liegen jedoch bei max. CHF 120.–. Sie werden anfangs des Vereinsjahres für die laufende Saison erhoben.
Mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages enden die finanziellen Verpflichtungen des Mitglieds gegenüber dem Verein. Ausgenommen von der Leistung des Mitgliederbeitrages sind Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder, Freimitglieder, Vorstandsmitglieder und JO-Mitglieder.
 
5.8 Rechte
Die Mitglieder des Skiclub Sins haben folgende Rechte:
– Stimm- und Wahlrecht (Aktivmitglieder)
– Möglichkeit, Anträge zu stellen
– Clubinfos
– Vergünstigungen (Aktivmitglieder)
 
5.9 Pflichten
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren, die Statuten, die Reglemente und Weisungen der Organe zu befolgen, den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten und an der ordentlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.
 
 
  

6. Gönner
 
6.1 Gönner
Gönner kann werden, wer sich für die Sache Schneesport interessiert und den Verein finanziell unterstützt. Der Status entsteht mit der Zahlung von jährlich mindestens CHF 50.–. Der Gönner nimmt nicht an der Mitgliederversammlung teil und verfügt über kein Stimm- und Wahlrecht.
 
 
 

7. Finanzierung, Haftung
 
7.1 Finanzierung
Der Skiclub Sins finanziert sich durch:
– Mitgliederbeiträge
– den Erlös aus Veranstaltungen, Wettkämpfen
– Beiträge von Jugend + Sport
– weitere Subventionen Dritter
– Einnahmen aus Sponsoring
– Einnahmen aus Spenden, Schenkungen, Gönnerbeiträgen
– Erträge aus dem Vereinsvermögen
 
7.2 Haftung
Für die Verbindlichkeit des Skiclub Sins haftet einzig das Clubvermögen. Die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder und der Clubmitglieder für die Verpflichtungen des Vereins ist ausgeschlossen.
 
7.3 Ansprüche
Der Verein haftet nicht für Unfälle, Sachschäden und Haftpflichtansprüche, die bei der Ausübung der Vereinstätigkeit durch die Mitglieder entstehen. Die Mitglieder haben sich entsprechend selber zu versichern.
 
7.4 Versicherung
Der Verein hat zur Deckung von Schadenersatzansprüchen, welche wegen Personen oder Sachschäden gegen ihn erhoben werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
 
 
 

8. Geschäftsjahr
 
8.1 Dauer
Das Geschäftsjahr dauert vom 01. Mai des laufenden Jahres bis zum 30. April des
darauf folgenden Jahres.
 
 
 

9. Organisation
 
9.1 Organe
Die Organe des Vereins sind:
– Die ordentliche Mitgliederversammlung
– Die ausserordentliche Mitgliederversammlung
– Der Vorstand
– Spezialkommissionen
– Die Rechnungsrevisoren
 
9.2 Ordentliche Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Skiclub Sins. Sie wird durch den Vorstand einberufen und findet jedes Jahr innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Die Clubmitglieder werden schriftlich, mindestens 30 Tage vor der Versammlung, mit Bekanntgabe der Traktanden durch den Vorstand eingeladen.
 
9.3 Geschäfte
Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Vereinsgeschäfte:
– Wahl der Stimmenzähler
– Genehmigung Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
– Genehmigung Jahresbericht
– Genehmigung Jahresrechnung nach Kenntnisnahme des Revisorenberichtes
– Entlastung des Vorstandes
– Festsetzung der Mitgliederbeiträge
– Genehmigung Jahresprogramm
– Genehmigung Jahresbudget
– Genehmigung Leitbild
– Genehmigung Reglemente
– Genehmigung von Statutenänderungen
– Mitgliederwesen
– Wahl des Präsidenten
– Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
– Wahl der Revisoren
– Ehrungen
– Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
– Verbandsbeitritte
– Vereinsauflösung
– Fusionen
– Verschiedenes
 
9.4 Anträge
Anträge sind spätestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung einzureichen.
 
9.5 Stimm- und Wahlrecht
Mit Ausnahme der Jugendorganisation, der Anwärter und der Passivmitglieder
sind alle Mitglieder stimm- und wahlberechtigt. Jedes stimmberechtigte Mitglied
hat 1 Stimme.
 
9.6 Beschlussfähigkeit
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% oder 10 stimmberechtigte Mitglieder des Skiclub Sins anwesend sind. Ist eine statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so muss sie innert Monatsfrist erneut einberufen werden. Diese Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig, was auf der Einladung ausdrücklich zu vermerken ist.

9.7 Erforderliches Mehr
Die Mitgliederversammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der gültig abgegebenen Stimmen. Im Falle von Stimmengleichheit gilt bei Sachgeschäften der Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen gilt das absolute Mehr, im allenfalls erforderlichen zweiten Wahlgang das relative Mehr.
 
9.8 Geschäfte / Anträge aus der Versammlung
Auf Geschäfte mit grosser Tragweite, welche nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nur eingegangen werden, wenn es die Versammlung mit einer Zweidrittel-mehrheit beschliesst.
 
9.9 Versammlungsführung
Die Versammlung wird vom Präsidenten, bei dessen Abwesenheit vom Vizepräsidenten oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
 
9.10 Wahl- und Stimmrecht des Vorsitzenden
Der Versammlungsleiter stimmt und wählt mit.
 
9.11 Geheime Abstimmungen und Wahlen
Ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten kann geheime Abstimmungen und Wahlen verlangen.
 
9.12 Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Die ausserordentliche Mitgliederversammlung kann von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand oder einem Fünftel der Clubmitglieder durch schriftliche Aufforderung und unter Bezeichnung der zu behandelnden Traktanden verlangt werden. Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Clubversammlungen einberufen. Beschlussfassungen sind an solchen Clubversammlungen nicht möglich.
 
 
 

10. Vorstand
 
10.1 Führung, Vertretung
Der Vorstand ist das Führungsorgan des Skiclub Sins. Er vertritt den Club nach aussen und ist gegenüber der Hauptversammlung verantwortlich.
 
10.2 Zusammensetzung
Der Vorstand kann der Entwicklung des Clubs angepasst werden, muss aber aus dem Präsidenten und mindestens 4 weiteren Mitgliedern bestehen.
 
10.3 Wahl, Amtsdauer
Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von 2 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied während der Amtsdauer aus, so erfolgt an der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für die restliche Amtszeit. Ein Austritt aus dem Vorstand ist nur auf Ende des Vereinsjahres möglich. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern. Bei Stimmengleichheit bei Abstimmungen erfolgt der Stichentscheid durch den Präsidenten.
 
10.4 Konstitution
Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selber.
 
10.5 Aufgaben und Kompetenzen
– Führung des Vereins nach den Grundsätzen des Leitbildes und der Statuten
– Umsetzung der von der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüsse
– Planung der längerfristigen Vereinsentwicklung
– Erarbeitung des Tätigkeitsprogramms mit Jahresbudget
– Verwaltung der Finanzen
– Treffen von Führungsmassnahmen wie dem Erlass von Reglementen und
   Weisungen für die effiziente und geordnete Vereinsführung
– Wahl von ehrenamtlichen Trainern, Leitern und Betreuern
– Einsetzen von Arbeitsgruppen für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte
   und Aufgaben
– Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
– Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ
   zugewiesen sind
– Vertretung des Vereins nach aussen
– Sicherstellung der Durchführung von Vereinsanlässen
 
10.6 Ausgabenkompetenz
Der Vorstand verfügt über eine Ausgabenkompetenz im Rahmen des von der Mitgliederversammlung genehmigten Budgets. Für Verpflichtungen ausserhalb des Budgets hat der Vorstand eine Ausgabenkompetenz von CHF 1000.–. Weitere Verpflichtungen über den Rahmen des Budgets hinaus darf er nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung eingehen.

10.7 Unterschrift
Der Vorstand zeichnet durch die Unterschrift des Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitglieds.
 
 
 

11. Revisoren
 
11.1 Zusammensetzung
Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von je
2 Jahren. Sie bestimmen ihren Obmann selbst.
 
11.2 Aufgaben und Kompetenzen
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und die Bilanz des Vereins, allfällige Fonds, Kassen von Kommissionen und Abrechnungen von Festanlässen. Sie erstatten der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht und stellen entsprechende Anträge an die Mitgliederversammlung.
 
 
 

12. Auflösung und Liquidation
 
12.1 Beschlussfassung
Eine Auflösung des Skiclub Sins kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
 
12.2 Zuweisung Vermögen
Im Falle der Auflösung des Clubs wird das Vereinsvermögen nach Bezahlung aller Verbindlichkeiten bei der Gemeinde Sins zur treuhänderischen Verwaltung hinterlegt.
Das Vermögen ist einem neuen ortsansässigen Ski- und Snowboardclubs zur Verfügung zu stellen. Wird innerhalb von 10 Jahren nach Auflösung kein neuer Ski- und Snowboardclub gegründet, geht das Vermögen als Schenkung an die Gemeinde Sins zur Förderung des Sports in der Gemeinde, insbesondere des Jugendsports.
 
 
 

13. Schlussbestimmungen
 
13.1 Revision
Statutenänderungen sowie eine Totalrevision können jederzeit von einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Sie müssen allen Mitgliedern rechtzeitig zugestellt werden. Für eine Änderung sowie eine Totalrevision sind 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder notwendig.
 
13.2 Fusionen
Eine allfällige Fusion mit einem oder mehreren Vereinen zu einem neuen Gesamtverein bedarf der Zustimmung von 2/3 aller anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder an der Mitgliederversammlung.
 
13.3 Beschlussfassung
Die vorliegenden Statuten wurden durch die Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2006 in Sins genehmigt und treten am 20. Mai 2006 in Kraft. Sie ersetzen die seit dem 23. Mai 2003 gültigen Statuten.
 
 
Sins, 19. Mai 2006
Skiclub Sins
 
Rosario Pescatore                 Doris Melliger
Präsident                              Aktuarin
 
 
 
 
 

Anhang
 
Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil zu den Statuten vom 19. Mai 2006.
 
Die Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2006 hat die Mitgliederbeiträge mit
Wirkung ab 20. Mai 2006 wie folgt festgelegt:
 
 
Mitgliederbeiträge Skiclub Sins ab 20. Mai 2006

Jugendorganisation (JO)
10. - 15. Altersjahr CHF 0.--
Junioren 16. - 19. Altersjahr CHF 40.--
Senioren ab 20. Altersjahr CHF 40.--
Veteranen ab 25 Clubjahren CHF 40.--
Passivmitglieder   CHF 20.--
Vorstandsmitglieder   beitragsfrei
Freimitglieder ab 30 Clubjahren beitragsfrei
Ehrenmitglieder   beitragsfrei
Ehrenpräsident   beitragsfrei

 
Die Mitgliederbeiträge verstehen sich als Jahresbeitrag inklusive allfälliger Verbandsbeiträge für das laufende Vereinsjahr.
 
 
Sins, 19. Mai 2006
Skiclub Sins
 
Rosario Pescatore                 Thomas Ehrler
Präsident                               Kassier